Bitte beachten Sie: Wir benötigen bei einigen Formularen Ihre und die Unterschrift Ihres Mitarbeiters / Ihrer Mitarbeiterin. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular scannen Sie dann bitte ein und senden es uns per E-Mail – ganz retro per Fax – oder über Unternehmen Online.
Sofortmeldungen für Arbeitgeber
Arbeitgebende Unternehmen müssen den Kranken- und Pflegekassen, den Rentenversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit über ihre Beschäftigten Meldung erstatten. Diese Informationen dienen beispielsweise dazu, die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Es sind allerdings nicht alle Arbeitgebenden verpflichtet eine Sofortmeldung abzugeben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Sofortmeldung bei GKVNET selbst erstellen und senden
Benötigen Sie außerhalb unserer Sprechzeiten eine Sofortmeldung, so können Sie diese über die Website der Sozialversicherung selbst erstellen.
- Registrieren Sie sich dafür auf der Website der Sozialversicherung.
- Gehen Sie dann auf „Formulare“, wählen Sie „SV-Meldung“ und dann „Sofortmeldung“.
- Jetzt können Sie das Formular ausfüllen, überprüfen und anschließend senden.
PDF Personalfragebogen Sofortmeldung
Personalfragebögen für neue Mitarbeitende / Stammdaten
Ich bin Minijobber:in (auf 450-Euro-Basis)
Auch für Minijobber:innen müssen Arbeitgebende Stammdatenformulare ausfüllen. Dazu gehören der Personalfragebogen Minijob sowie die sogenannte vorausschauende Betrachtung.
Bitte beachten Sie: Wir benötigen dieses Formularen mit Ihrer und der Unterschrift Ihres Mitarbeiters / Ihrer Mitarbeiterin. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular scannen Sie dann bitte ein und senden es uns per E-Mail – ganz retro per Fax – oder über Unternehmen Online.
Ich bin kurzfristig beschäftigt (70-Tage-Regelung)
kurzfristig Beschäftigte (70 Tage Regelung)
Ich bin Auszubildende:r
Für Auszubildende müssen Arbeitgebende ebenfalls Stammdatenformulare ausfüllen. Neben den anderen relevanten Daten wird hier unter anderem das Ausbildungsgehalt für jedes Ausbildungsjahr eingetragen sowie das voraussichtliche Ende der Ausbildung.
Ich arbeite auf dem Bau.
Alle anderen
Änderungen
Kündigung
Wer hat wann und wie gekündigt? Diese Informationen sind unter anderem wichtig, damit wir die richtigen Arbeitsbescheinigungen erstellen können.
Wechsel der Krankenkasse
Wenn Ihre Arbeitnehmer:innen die Krankenversicherung wechseln, ist dies deren eigene Entscheidung. Aber auch für Sie als Arbeitgebendes Unternehmen gibt es dabei einiges zu beachten. Unter anderem benötigen wir zeitnah alle Informationen über den Wechsel. Das Infoblatt bietet Ihnen einen ersten Überblick.
Dauerhafte Änderungen im Arbeitsverhältnis
Nachtrag Arbeitsvertrag
Sollten sich im Arbeitsverhältnis dauerhafte Änderungen ergeben, so können diese schriftlich mit einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Es muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber eine Kündigung mit Abschluss eines neuen Vertrags sinnvoll/notwendig/besser sein.
Sollten Sie so einen Fall haben oder sich nicht sicher sein, so stellen wir gerne einen Kontakt mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie her.
Jahreswechsel
Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel gibt es viel zu beachten. Besonders wichtig: Überprüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden noch in die im Vorjahr angegebene Sozialversicherungs- und Lohnsteuerkategorien passen. Beispiel: Trifft die Einstufung als Minijob noch zu? Befindet sich jemand noch in der Gleitzone?
Zum Jahreswechsel können Sie sich entscheiden, welchen Erstattungssatz einer Krankenkasse Sie wählen.
Sonstige Formulare und Ausfüllhilfen für Arbeitgeber
Arbeitszeiterfassung
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer:innen tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt werden, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren (Dokumentationspflicht).
Nicht alle Arbeitgebenden/-nehmenden sind verpflichtet, die Arbeitszeiten zu erfassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich auf der Internetseite des Zolls oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informieren.
Für die Zeiterfassung stellen wir Ihnen ein Excel-Formular zur Verfügung. Alternativ können Sie auch die kostenlose App des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwenden.
Excel Vorlage vorausschauende Betrachtung


