Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel gibt es viel zu beachten. Besonders wichtig: Überprüfen Sie, ob Ihre Mitarbeitenden noch in die im Vorjahr angegebene Sozialversicherungs- und Lohnsteuerkategorien passen. Beispiel: Trifft die Einstufung als Minijob noch zu? Befindet sich jemand noch in der Gleitzone?

Zum Jahreswechsel können Sie sich entscheiden, welchen Erstattungssatz einer Krankenkasse Sie wählen.