Sofortmeldungen
Arbeitgebende Unternehmen müssen über ihre Beschäftigten den Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit Meldung erstatten. Diese Informationen dienen beispielsweise dazu, die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Es sind allerdings nicht alle Arbeitgebenden verpflichtet eine Sofortmeldung abzugeben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Benötigen Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten eine Sofortmeldung, so können Sie diese über die Website der Sozialversicherung selbst erstellen. Als neuer Benutzer registrieren Sie sich dafür unter: https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/. Gehen Sie dann auf „Formulare“, wählen Sie „SV-Meldung“ und dann „Sofortmeldung“. Jetzt können Sie das Formular ausfüllen, überprüfen und anschließend senden.
Formulare Sofortmeldungen