Die Pflicht zur A1-Bescheinigung bei beruflichen Aufenthalten im EU-Ausland besteht schon seit vielen Jahren. Trotzdem wird sie in der Praxis oft übersehen oder unterschätzt. Selbst erfahrene Unternehmen vergessen diese wichtige Sozialversicherungsbescheinigung manchmal oder schieben die Beantragung wegen des Aufwands auf.
Das kann im Ernstfall teuer werden. Bußgelder, Projektverzögerungen oder sogar ein Ausschluss von Baustellen drohen. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Infos zur A1-Entsendung einfach und verständlich.
Wofür braucht man die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung zeigt, dass während eines beruflichen Aufenthalts im EU-Ausland weiterhin die deutsche Sozialversicherung gilt. Ob Baustelle in Österreich, Beratung in Frankreich oder Messe in Italien – das Dokument ist immer Pflicht. Das gilt unabhängig von der Dauer oder Branche. Auch kurze Fahrten, zum Beispiel für Meetings oder Serviceeinsätze, brauchen eine A1-Bescheinigung.
In welchen Ländern ist die A1-Bescheinigung erforderlich?
Sie brauchen die A1-Bescheinigung für Einsätze in diesen Ländern:
- Alle EU-Mitgliedsstaaten
- EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
- Schweiz
- Großbritannien, auch nach dem Brexit
Wer muss die A1-Bescheinigung beantragen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die A1-Bescheinigung zu beantragen – rechtzeitig vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Das gilt auch für Selbstständige und Geschäftsleitung. Die Beantragung erfolgt nur digital, meist über die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung.
Wie läuft die Beantragung ab?
Sie beantragen die A1-Bescheinigung digital, zum Beispiel über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder direkt bei der Krankenkasse. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung. Diese gilt vorerst als Nachweis bis zur endgültigen Bescheinigung.
Für jeden Einsatz im Ausland brauchen Sie einen neuen Antrag. Auch bei wiederholten Reisen ins gleiche Land. Wichtig: Die Bescheinigung muss die entsandte Person immer dabeihaben und bei Kontrollen vorzeigen können.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Länder wie Frankreich oder Österreich verlangen den Antrag vorab.
Ohne A1-Bescheinigung drohen Bußgelder und doppelte Sozialversicherungsbeiträge.
Bei jedem neuen Einsatz braucht es einen neuen Antrag. Eine Dauerbescheinigung gibt es nicht.
Ausnahme: Dauerbaustelle bis zu 24 Monate mit entsprechender Ausnahmevereinbarung.
Unser Tipp für Sie
Nehmen Sie die A1-Bescheinigung in Ihre Reise-Checkliste auf – genauso wie Reisepass oder Einladung. Planen Sie die Beantragung frühzeitig mit ein.
Wir helfen Ihnen gern bei allen Fragen und Schritten weiter.
Mit einer vorbereiteten A1-Bescheinigung starten Sie und Ihre Mitarbeitenden sicher und sorgenfrei zu jedem Einsatz im EU-Ausland – für den Erfolg Ihres Unternehmens.