Wer eine Schenkung erhält, freut sich oft über das Geschenk und denkt selten an das Finanzamt. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, erklären wir Ihnen hier, was bei der Anzeige von Schenkungen wichtig ist.
Jede Schenkung muss grundsätzlich dem Finanzamt gemeldet werden, dabei ist es unerheblich, ob der Erwerb steuerpflichtig ist oder unterhalb eines Freibetrages bleibt, das Gesetz sieht keine Bagatellgrenze für eine Meldepflicht vor. Bei einer objektiv eindeutig und klar zu verneinenden Steuerpflicht, z.B. bei üblichen Gelegenheitsgeschenken, kann eine Anzeige nach einhelliger Meinung jedoch entfallen. Ansonsten ist eine Anzeige immer erforderlich, es sei denn, die Schenkung wurde notariell oder gerichtlich beurkundet und das Finanzamt erhält die Urkunde automatisch. In allen anderen Fällen sind Sie verpflichtet, das Finanzamt selbst zu informieren.
Die Schenkung ist innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen und kann formlos erfolgen.
Sie sollte aber alle wichtigen Angaben enthalten um die Frage zu klären: „Wann wurde was von wem an wen geschenkt und wie viel ist es wert?“ Auch das Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ist wichtig. – Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuererklärung notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass Steuern durch die Schenkung anfallen.
Wer die Anzeige vergisst, riskiert mehr als nur eine Mahnung.
Wird das Finanzamt durch die fehlende Anzeige über wichtige Tatsachen im Unklaren gelassen und dadurch Steuern verkürzt, kann das als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden – je nachdem, ob es sich um ein Versehen oder Vorsatz handelt.
Unser Tipp: Melden Sie jede Schenkung, die nicht notariell oder gerichtlich beurkundet wurde, dem Finanzamt. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unnötigen Ärger.
Sie haben Fragen rund um das Thema Schenkungen, Meldepflicht und Steuerpflicht? Dann melden Sie sich einfach bei uns, wir beraten Sie gerne.
Sabine Oettinger ist Geschäftsführerin der Steuerberatung Oettinger & Coll. in Starnberg bei München und Vizepräsidentin des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. Zudem ist sie Mitglied der Delegiertenversammlung des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. sowie Mitglied der DATEV-Vertreterversammlung.




