Wichtige Informationen für alle, die eine elektronische Registrierkasse oder ein Kassensystem nutzen
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
wir wissen: Der Alltag mit den vielen gesetzlichen Vorgaben kann manchmal ganz schön herausfordernd sein. Gerade bei Themen wie der TSE Kassen Meldepflicht tauchen oft Fragen auf – und vielleicht auch ein bisschen Unsicherheit. Deshalb möchten wir Ihnen heute in aller Kürze erklären, was dahintersteckt und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Was ist die TSE Kassen Meldepflicht überhaupt?
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sorgt dafür, dass Ihre elektronischen Kassensysteme sicher und fälschungssicher arbeiten. Damit das Finanzamt nachvollziehen kann, dass alles korrekt läuft, müssen Sie Ihre Kassen und die TSE melden. Das klingt kompliziert, ist aber ein wichtiger Schritt für eine transparente und rechtssichere Kassenführung.
Wen betrifft das?
Alle, die eine elektronische Registrierkasse oder ein Kassensystem nutzen – egal ob Sie einen kleinen Laden, ein Café oder ein größeres Unternehmen führen.
Was genau müssen Sie melden?
- Welche Art und wie viele Kassensysteme Sie im Einsatz haben
- Die Seriennummern und das Startdatum der jeweiligen TSE
- Falls Sie Kassen oder TSE außer Betrieb genommen haben, auch diese Informationen
Die Meldung erfolgt bequem online über das ELSTER-Portal.
Wichtiger Hinweis zur Frist
Falls Sie Ihre Kasse mit TSE vor dem 1. Juli 2025 angeschafft oder umgerüstet haben, müssen Sie die Meldung spätestens bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht haben.
Und wenn Sie ab dem 1. Juli 2025 ein neues Kassensystem oder eine neue TSE bekommen, gilt: Meldung innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme.
Kurz gesagt: Nicht auf die lange Bank schieben – sonst drohen Bußgelder und Ärger bei der Betriebsprüfung.
Warum ist die Meldung so wichtig?
Wenn die Meldung fehlt, kann das Finanzamt im schlimmsten Fall Ihre Kassenführung anzweifeln. Das kann unangenehme Folgen haben – von Bußgeldern bis zu Nachzahlungen. Deshalb lohnt es sich, die Sache jetzt in Ruhe anzugehen.
Wie helfen wir Ihnen?
Wir von der Steuerkanzlei Oettinger & Coll. GmbH in Starnberg nehmen Ihnen diese Aufgabe gerne ab. Gemeinsam sammeln wir alle nötigen Informationen, kümmern uns um die Meldung und sorgen dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. So können Sie sich wieder ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Wir sind für Sie da
Wir verstehen, dass solche Themen manchmal kompliziert wirken. Deshalb sind wir jederzeit für Sie da – mit Rat, Tat und einem offenen Ohr. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder kommen Sie einfach vorbei. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie.
Herzliche Grüße
Ihr Team der Steuerkanzlei Oettinger & Coll. GmbH in Starnberg